Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die aufgeführten AGB gelten für alle bei Tanja Yaman erteilten Aufträge.
Wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird, gelten sie als vereinbart.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Tanja Yaman hergestellten Produkte,
gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
(digitale Negative, Papierbilder, usw.)
Der Kunde bestätigt bei der Herstellung von Lichtbildern, dass er
und insbesondere die zu porträtierende Person das 18. Lebensjahr
vollendet haben. Soweit dies nicht der Fall ist, muss jeweils die
schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorgelegt
werden.
2. Urheberrecht
Tanja Yaman steht das Urheberrecht an den
Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die von Tanja Yaman hergestellten Lichtbilder sind
grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers
bestimmt.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist –
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils
nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von
Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des
Honorars an Tanja Yaman an den Auftraggeber
über.
Der Besteller eines Bildes i.S. § 60 UrhG hat kein Recht, das
Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die
entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
§ 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Tanja Yaman, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als
Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des
Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografinnen zum
Schadensersatz.
Die Negative verbleiben bei Tanja Yaman. Eine
Herausgabe der Negative/Roh Daten an den Auftraggeber
widerspricht unserer Arbeitsweise.
Tanja Yaman gibt ausschliesslich fertige, das heisst
bearbeitete Fotos an den Kunden raus.
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Anzahlung
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als
Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.
Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten,
Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom
Auftraggeber zu tragen.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu
zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige
Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach
Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung begleicht.
Tanja Yaman bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung
einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt
herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die
gelieferten Lichtbilder Eigentum von Tanja Yaman –
sofern nichts anderes Vereinbart wurde.
Hat der Auftraggeber Tanja Yaman keine
ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder
gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie
der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion
Änderungen, so hat er ggf. die Mehrkosten zu tragen. Tanja Yaman behält den
Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem
Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen,
haftet Tanja Yaman für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen
durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays,
Layouts, Negativen oder Daten haftet Tanja Yaman –
wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
Tanja Yaman verwahrt die bearbeiteten Fotos
sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr
aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des
Auftrags zu vernichten.
Für Passbilder und Bewerbungsfotos gelten kürzere Aufbewahrungszeiten.
Tanja Yaman haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder
nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung und Rücksendung von Bildern und Vorlagen
erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der
Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die
Rücksendung erfolgt.
5. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Tanja Yaman übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und
Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung
der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung
und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung
dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Veröffentlichungen von Lichtbildern auf Webseite, Instagram,
Facebook, Studiointernen Möglichkeiten (Bilderrahmen,
Schaufenster, usw) treten ausschliesslich mit dem schriftlichen
Einverständnis des Auftraggeber in Kraft. Einschränkungen der
Datennutzung ist laut dem dazugehörigen Vertrag möglich.
Ein Widerruf von diesem Vertrag ist jederzeit möglich. Tanja Yaman
behält sich vor, die dadurch entstandenen Rabatte oder Vergünstigungen wieder einzuholen.
Die aufgelisteten Preise auf der Webseite stehen Tanja Yaman unter Vorbehalt und können jederzeit angepasst
und geändert werden.
6. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des
Auftraggebers können gespeichert werden. Tanja Yaman verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
7. Digitale Fotografie
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der
Lichtbilder von Tanja Yaman auf Datenträgern aller
Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Tanja Yaman.
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht
zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht
ausdrücklich übertragen wurde.
8. Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Lichtbildern von Tanja Yaman und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital,
bedarf der vorherigen Zustimmung von Tanja Yaman. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige
elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [FTY] zu
kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der
Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von Tanja Yaman digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name
„Tanja Yaman“ mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung
so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei
jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von
Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe,
erhalten bleibt und Tanja Yaman als Urheber der
Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Tanja Yaman bearbeitet keine fremden Lichtbilder.
9. Nutzung und Verbreitung
Die Verbreitung von Lichtbildern von Tanja Yaman im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in
elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch
des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM oder ähnlichen
Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung
zwischen Tanja Yaman und dem Auftraggeber
gestattet.
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in
Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und
Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung von Tanja Yaman.
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen,
die Tanja Yaman auf elektronischem Wege
hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
von Tanja Yaman.
Tanja Yaman ist nicht verpflichtet, Datenträger,
Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn
dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Wünscht der Auftraggeber, dass Tanja Yaman ihm
Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu
vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Hat Tanja Yaman dem Auftraggeber Datenträger,
Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit
vorheriger Einwilligung von Tanja Yaman verändert
werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und
Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und
Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
10. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist der Sitz von Tanja Yaman, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz
von Tanja Yaman als Gerichtsstand vereinbart.

